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Langzeit-EKG

Der Bauch-Ultraschall ist eine schonende, schmerz- und strahlenfreie Methode zur Untersuchung der Organe Ihres Bauchraums.


Fachbegriff

Abdomensonographie



Für wen ist die Untersuchung wichtig?

Für Patienten mit folgenden Beschwerden:

 

  • Oberbauchschmerzen
  • Gallensteine
  • Gallenwegserkrankungen
  • Lebererkrankungen
  • Nierensteine
  • Krebsfrüherkennung der Niere


Wie läuft die Untersuchung ab?

Nachdem Sie Ihren Bauch freigemacht haben, wird die Ultraschallsonde über Ihren Bauch geführt, um alle Organe auf dem Bildschirm erkennen zu können. Die Behandlung ist schmerzfrei. Zur besseren Darstellung der inneren Organe benutzt der Arzt ein Gel zwischen Schallkopf und Ihrer Haut. Es hinterlässt keinerlei Rückstände und kann mit Papiertüchern wieder abgewischt werden.



Welche Geräte benutzen wir?

Wir verwenden ein modernes Mindray-Ultraschallgerät, das eine perfekte Bildqualität für Ihre Untersuchung bietet.



Was ist zu beachten?

Blähende Speisen am Vortrag der Untersuchung sind idealerweise zu vermeiden. Verzichten Sie also auf Zwiebeln, Kohl, Vollkornbrot, viel rohes Gemüse, Hülsenfrüchte etc.



Wie oft kann/sollte man die Untersuchung durchführen?

Wir nutzen die Untersuchungsmethode bei Bedarf, vor allem bei akuten Beschwerden. Eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraums ist außerdem Bestandteil von Gesundheitsvorsorge- und Check-up-Untersuchungen.



Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kosten für Ultraschalluntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bei bestehender medizinischer Indikation übernommen. Werden diese als individuelle Gesundheitsleistung bspw. im Rahmen von medizinischen Check-ups vorgenommen, so erfolgt die Abrechnung der Leistung nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Untersuchung dann in der Regel nicht. Bitte stimmen Sie dies ggf. im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab.



Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung

Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Untersuchung.